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Coaching Weiterbildungen am Institut für Systemische Kompetenz
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Allgemeines und Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) des Instituts für Systemische Kompetenz (nachfolgend „ISK“ genannt) gelten für alle Teilnehmenden an Seminaren, Trainings, Workshops, Aus- und Weiterbildungen und Retreats (nachfolgend als „Weiterbildung“ zusammengefasst) des ISK.

Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB bedürfen in jedem Falle der Schriftform (inklusive der Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses). Anderweitige (Neben-)Abreden oder Geschäftsbedingungen von Auftraggebern sind von der Geltung ausgeschlossen, sofern ISK diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an den ISK-Angeboten steht grundsätzlich allen unbeschränkt geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer stabilen physischen und psychischen Gesundheit offen. Weitere Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an den ISK-Angeboten sind die Offenheit für alternative und neue Denk- und Handlungsmuster, Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen, ein generell positives Menschenbild sowie die Bereitschaft zum kooperativen Lernen und einer aktiven Teilnahme.

ISK hält sich das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen über die Zulassung von Bewerbern zu einer Teilnahme an den ISK-Angeboten zu entscheiden. Ferner behält sich ISK das Recht vor, einen zugelassenen Teilnehmenden auch während der Dauer einer Weiterbildung per außerordentlicher Vertragskündigung wieder auszuschließen, wenn sich aus Sicht von ISK herausstellt, dass die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden. Im Falle einer solchen Kündigung bleibt der Teilnehmende zur Zahlung der Vergütung für die bereits in Anspruch genommene Weiterbildungsleistung verpflichtet.

3. Zulassungsverfahren für die Weiterbildungen

Das Zulassungsverfahren zu den Weiterbildungen variiert je nach ausgewähltem Angebot. Das konkrete Vorgehen ist dem jeweiligen Anmeldeformular und dem darauf definierten Bewerbungsprozess zu entnehmen.

Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen gibt der/die Teilnehmende ein rechtlich bindendes Angebot auf den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der betreffenden Weiterbildung ab (nachfolgend „Teilnahmevertrag“ genannt).

Die Anmeldefrist endet – vorbehaltlich hiervon abweichender Fristen für bestimmte ISK-Angebote – in der Regel sechs (6) Wochen vor Beginn des jeweiligen ISK-Angebots. Die Berücksichtigung verspäteter Anmeldungen ist evtl. möglich, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Reservierungen von Teilnahmeplätzen bietet ISK grundsätzlich nicht an.

Die Vergabe der Teilnahmeplätze steht grundsätzlich im freien Ermessen von ISK und dem jeweiligen Dozenten/Ausbildungsleiter und basiert in der Regel auf einer Reihe von Auswahlkriterien, u.a. dem Eindruck aus dem Vorgespräch, dem Inhalt der Bewerbung, der optimalen Gruppenzusammenstellung, der insgesamt verfügbaren Teilnahmeplätze, dem Zeitpunkt der Bewerbung sowie ggf. zusätzlicher, angebotsspezifischer Kriterien. Die Bestätigung eines Teilnahmeplatzes durch ISK stellt die Annahme des Angebots des betreffenden Teilnehmers auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar und erfolgt ausschließlich per E-Mail; mit ihrem Zugang kommt der Teilnahmevertrag zustande.

4. Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht von ISK

ISK behält sich in jedem Falle ein Recht zur Kündigung des bzw. zum Rücktritt vom geschlossenen Teilnahmevertrag(s) für die folgenden Fälle vor:

  • Es stellt sich im Nachgang des Vertragsschlusses heraus, dass entgegen der vorherigen Annahme, der/die Teilnehmende die unter Ziffer 2. dieser AGB genannten Zulassungsvoraussetzungen doch nicht erfüllt;
  • Der/Die Teilnehmende stört – trotz entsprechender Aufforderung – wiederholt den Ablauf des ISK-Angebots;
  • Der/Die Teilnehmende erscheint mehr als zwei Mal nicht zu dem gebuchten Kurs, ohne nachweisen zu können, dass er/sie sein Fernbleiben nicht zu vertreten hat (siehe hierzu auch nachfolgende Ziffer 5.);
  • Der/Die Teilnehmende verletzt die unter Ziffer 13. dieser AGB geregelte Geheimhaltungspflicht.

5. Teilnehmeranzahl

Die minimale und maximale Teilnehmerzahl für Weiterbildungen wird stets individuell nach Themengebiet festgelegt und im Rahmen der Weiterbildungsausschreibung mitgeteilt.

6. Leistungsumfang und Inhalte

Ausführliche Informationen zu Leistungsumfang, Kursinhalten und Methoden der einzelnen Weiterbildungen stehen in der Regel als PDF-Dateien zur Ansicht und zum Download auf der Homepage von ISK bereit.

7. Preise und Preisangaben

Es gelten die zum Zeitpunkt der Absendung der Teilnahmeanmeldung seitens von ISK zuletzt mitgeteilten Preise, wobei die Mitteilung in der Regel auf der Homepage und im Preisblatt und im Rahmen der Be- bzw. Ausschreibung für das betreffende ISK-Angebot erfolgt.
Die seitens ISK ausgewiesenen Gebühren für die Teilnahme an ISK-Weiterbildungen verstehen sich pro Person und je Kurs bzw. Veranstaltung. Die Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Sofern sie als Nettobetrag ausgewiesen werden, verstehen sie sich zuzüglich (bzw. als Bruttobetrag ausgewiesen: inklusive) der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die in der Teilnahmegebühr enthaltenen Leistungen können variieren und werden in der Regel in der betreffenden Veranstaltungsausschreibung mitgeteilt. Anfallende Kosten für die An- und Abreise, Unterbringung und weitere Verpflegung (insbesondere Mittagessen) sind von den Teilnehmenden selbst zu organisieren und zu zahlen.

8. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr für ISK-Weiterbildungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Einmalzahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Hiervon ggf. abweichend gilt jedoch in jedem Fall die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Bei Begleichung der Rechnung ist der auf der Rechnung benannte Verwendungszweck anzugeben.

Im Fall einer Kursplatzzusage nach Anmeldeschluss liegt es im freien Ermessen von ISK, von der obenstehenden Regelung abzuweichen. Der Rechnungsbetrag ist dann ggf. mit kürzerer Zahlungsfrist oder auch sofort fällig. Auch kann ISK von den Teilnehmenden einen Beleg (z.B. in Form einer PDF-Datei, eines Fotos oder eines Screenshots) über die getätigte Überweisung des fälligen Rechnungsbetrages per E-Mail anfordern und ihm hierfür eine Frist setzen. ISK kann von dem Teilnahmevertrag ferner wieder zurücktreten (Email ausreichend), sollte der angefragte Nachweis mangelhaft sein (z.B. unleserlicher Scan, PDF ohne Aussagekraft, etc.) oder ISK nicht innerhalb der angegebenen Frist zugehen.

9. Änderungen, Ausfälle, Absagen

ISK behält sich vor, Inhalte während einer laufenden Weiterbildung im Sinne der Aktualität und Qualitätsverbesserung in einem für die Teilnehmenden zumutbaren Maße zu ändern.

Ebenfalls behält sich ISK vor, die/den für ein ISK-Angebot ursprünglich vorgesehenen Kurs- bzw. VeranstaltungsleiterIn durch Personen mit vergleichbarer Kompetenz auszutauschen, sollte dies aus sachlichen Gründen notwendig sein. Zur Klarstellung: Seitens der Teilnehmenden besteht keinerlei Anspruch auf ein bestimmtes Personal. Dieser Absatz gilt entsprechend auch für die örtliche bzw. räumliche Verlegung von ISK-Angeboten in zumutbarem Rahmen (d.h. innerhalb derselben Stadt bzw. desselben Gebäudes).

Sollte ein ISK-Angebot aus einem sachlichen Grund nicht zu dem/den geplanten Termin(en) stattfinden können, werden die betreffenden Teilnehmenden unverzüglich (d.h. nachdem ISK selbst Kenntnis darüber erlangt hat) darüber informiert. In diesem Fall werden sich ISK und die Teilnehmenden nach Treu und Glauben darum bemühen, innerhalb von 4 Wochen eine terminliche Alternative für die ausfallende Weiterbildung zu finden. Falls dies nicht gelingt, kann ISK die betreffende Weiterbildung entweder neu terminieren, so dass es von möglichst vielen der bereits angemeldeten Teilnehmenden wahrgenommen werden kann (und die „frei gewordenen“ Teilnahmeplätze neu vergeben), oder – falls letzteres für ISK nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich nachteilig wäre – absagen. Teilnehmende, die die Weiterbildung aufgrund einer der vorstehenden Maßnahmen nicht wahrnehmen können, haben das Recht, von ihrem Teilnahmevertrag zurückzutreten.

Im Übrigen behält sich ISK bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (bzw. in Fällen höherer Gewalt auch zu einem späteren Zeitpunkt) das Recht vor, eine Weiterbildung aus den folgenden Gründen wieder abzusagen:

  • Nichterreichen der geltenden Mindestteilnehmerzahl;
  • Personeller Ausfall auf Seiten der Kurs- bzw. Veranstaltungsleitung aus sachlichem Grund (z.B. Krankheit, Todesfall etc.);
  • Ereignisse höherer Gewalt.
  • Fremdverschulden (z.B. kurzfristige Kündigung Seminarraum)

Im Falle einer solchen Absage hat der/die Teilnehmende das Recht, von seinem Teilnahmevertrag zurückzutreten.

10. Umbuchung, Stornierung, Nichtantritt

Teilnehmende, die ihren Teilnahmevertrag mit ISK als VerbraucherIn abgeschlossen haben, haben das Recht, ihren Teilnahmevertrag binnen vierzehn (14) Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Der/die Teilnehmende hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Umbuchung, ISK kann einer Umbuchung jedoch nach eigenem Ermessen zustimmen. Der Wunsch zur Umbuchung einer bereits verbindlich vereinbarten Teilnahme an einer Weiterbildung auf ein später stattfindendes ISK-Angebot ist schriftlich mitzuteilen. Dem Umbuchungsgesuch ist das Anmeldeformular für das gewünschte Alternativangebot ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Stimmt ISK der gewünschten Umbuchung zu, so bleibt der bereits zwischen dem Teilnehmer und ISK abgeschlossene Teilnahmevertrag bestehen.

Abgesehen von einem etwaigen Widerrufsrecht können Teilnehmende den auf eine Weiterbildung bezogenen Teilnahmevertrag bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (jedoch spätestens sechs (6) Wochen vor der geplanten Weiterbildung) durch schriftliche Mitteilung gegenüber ISK stornieren. In diesem Fall berechnet ISK dem/der Teilnehmenden eine Stornierungsgebühr in Höhe von 150,- € und erstattet etwaige darüber hinaus bereits geleistete Gebühren wieder zurück.

Sofern trotz bestehenden Teilnahmevertrags die gebuchte Weiterbildung nicht angetreten wird, behält sich ISK vor, einen dem ISK durch den Nichtantritt entstandenen Schaden gegenüber dem/der Teilnehmenden geltend zu machen.

11. Taten oder Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle

ISK ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistungsverpflichtungen im Rahmen des Vertrags, wenn diese durch eine Tat oder ein Ereignis außerhalb der Kontrolle von ISK verursacht werden. Diese Taten/Ereignisse werden nachstehend definiert:

  • Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen durch Dritte
  • innere Unruhen, Aufstände, Invasion, Terroranschläge oder deren Androhung, Krieg (ob erklärt oder nicht) sowie Kriegsgefahr oder Kriegsvorbereitung
  • Brand, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Bodenabsenkung, Epidemien oder andere Naturkatastrophen

Wenn eine solche Tat oder ein Ereignis ISK an der Erfüllung der im Rahmen eines Vertrags eingegangenen Verpflichtungen hindert, dann:

  • (a) werden die Teilnehmenden so schnell wie möglich kontaktiert und davon in Kenntnis gesetzt;
  • (b) die vertraglichen Verpflichtungen aufgeschoben oder die gebuchten Präsenzveranstaltungen online durchgeführt.

12. Geheimhaltungspflicht

Die Teilnehmenden verpflichten sich, über alle die Privat- und/oder Intimsphäre der übrigen Teilnehmenden und der Angebotsleitung betreffenden Informationen (auch solche bezüglich Dritter), zu deren Kenntnis der/die Teilnehmende im Rahmen der Durchführung eines ISK-Angebots gelangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte, insbesondere außerhalb ISk, ist ausdrücklich nicht gestattet.

13. Geistiges und sachliches Eigentum

Der/Die Teilnehmende erkennt das Urheberrecht von ISK an allen Weiterbildungen an. Dies gilt für alle Inhalte der durchgeführten Weiterbildungen sowie für die an die Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen und sonstiger Materialien (z.B. Skripte, Texte, Bilder, Grafiken, Arbeitsblätter, Filme, Sprachaufzeichnungen, in digitaler oder physischer Form etc.) – soweit gesetzlich schutzfähig. Sie dienen ausschließlich zur persönlichen Nutzung im Rahmen der Weiterbildungsteilnahme. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber gestattet.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

14. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden bei ISK entsprechend der einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften behandelt. Detaillierte Angaben sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

15. Haftung

ISK haftet nicht für Kosten und/oder Aufwendungen, die den Teilnehmenden aufgrund der Absage oder Nichtdurchführung eines ISK-Angebots gemäß dieser AGB seitens ISK entstehen.
Im Übrigen unterliegt ISK der gesetzlichen Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen, sowie im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmenden regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist. Für leichte (d.h. einfache) Fahrlässigkeit haftet ISK nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Darüber hinaus ist jede Haftung von ISK und ihrer Erfüllungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Erklärung zur Distanzierung von Scientology und Sektenwesen

ISK erklärt hiermit, dass weder die Gesellschafter, die Geschäftsführung, noch ihre sonstigen MitarbeiterInnen und freiberuflichen DozentInnen nach der Technologie bzw. Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard geschult wurden oder arbeiten, und dass diese Technologie bzw. Lehre zur Führung des Unternehmens und für die Ausübung der Weiterbildungstätigkeit ausdrücklich abgelehnt wird. ISK kooperiert mit keiner Sekte oder Religionsgemeinschaft und distanziert sich von jeglichen Aktivitäten, die mit Sekten oder Religionsgemeinschaften in Verbindung stehen könnten.

17. Gerichtsstand

Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

18. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber unwiderruflich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

ISK behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für zukünftig entstehende Verträge zu ändern. Die neuen AGB gelten zudem für bereits zwischen dem Auftraggeber und ISK abgeschlossenen Verträge, jedoch noch nicht durchgeführten Weiterbildungen, sofern der Auftraggeber spätestens vier (4) Wochen im Voraus über das Inkrafttreten der neuen AGB benachrichtigt und der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht. Der Auftraggeber wird in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der entsprechenden Widerspruchsfrist hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung in Kraft, welche wirtschaftlich dem Ergebnis am nächsten kommt, welches die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Dieser Absatz gilt entsprechend auch im Falle einer Vertragslücke.

Stand: 04.10.2021