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Seminar
Bildungsurlaub für
Systemische Aus- und Weiterbildungen

Bildungsurlaub

Unsere Aus- und Weiterbildungen sind staatlich anerkannt. Für unsere Aus- und WeiterbildungsteilnehmerInnen besteht daher gemäß § 11 Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) die Möglichkeit, Bildungsurlaub für die jeweilige Aus- oder Weiterbildung zu beantragen.

Folgende Aus- und Weiterbildungen sind anerkannt:

  • Systemische/r Agile Coach Weiterbildung
  • Systemische Mediationsausbildung

Wenn Sie an einem unserer Aus- oder Weiterbildungsangebote teilnehmen, erhalten Sie von uns eine dazugehörige Vorgangsnummer / ein Geschäftszeichen. Mit dieser Angabe können Sie anschließen Ihren Bildungsurlaub beantragen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Bildungsurlaub:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf der Ebene der Bundesländer geregelt. Für das Bundesland Berlin gilt: Alle Berliner ArbeitnehmerInnen und Auszubildende haben unabhängig vom Lebensalter einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.
Für BeamtInnen des Bundes bzw. des Landes Berlin gelten die entsprechenden Regelungen bzgl. Sonderurlaub.

Wie viel Bildungsurlaub kann ich beantragen?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub sogar 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Wo beantrage ich meinen Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub muss beim jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden. Die Mitteilungspflicht über die Inanspruchnahme und Zeitpunkt / Zeitraum des Bildungsurlaubs beträgt hierbei mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Für die Gültigkeit muss dem Arbeitgeber die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung bzw. bei als anerkannt geltenden Veranstaltungen im Sinne des §11 (1) des BiUrlG die Bestätigung der jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden.

Wer beantragt die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung?

Ein Antrag auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen zum Bildungsurlaub kann nur vom Bildungsträger (Veranstalter) gestellt werden. Der Antrag sollte zehn Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der zuständigen Senatsverwaltung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks  eingereicht werden. Die Antragstellung kann auch online erfolgen. Eine nachträgliche Anerkennung ist gemäß BiUrlG nicht möglich.